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INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT IN STRAFSACHEN (BASIEREND AUF DER ANALYSE DER DEUTSCHEN UND UZBEKISCHEN GESETZGEBUNG)

Дилдора УмархановаDekan der Fakultät für Völkerrecht und Rechtsvergleichung der Staatlichen Rechtsuniversität Taschkent, Doktor der Rechtswissenschaften, außerordentlicher Professor, Taschkent, Usbekistan
ABI

Аннотация

Anmerkung. Der Artikel analysiert den bestehenden Mechanismus der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen europäischen Ländern. Es werden Meinungen zum Rechtsrahmen und zur Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen im europäischen System geäußert. Der Artikel analysiert insbesondere den rechtlichen Rahmen und Mechanismus zur Regelung der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen im deutschen Recht, und der Autor nimmt zur Notwendigkeit eines regionalen Mechanismus bei der Umsetzung der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen Stellung. Darüber hinaus schlägt der Autor vor, ein spezielles Gesetz „Über die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen“ zu verabschieden, das die materiellen Normen der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen in unserem Land als Ergebnis der Analyse der deutschen und usbekischen Gesetzgebung widerspiegelt.

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